Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Gesellschaft ASA Autohaus GmbH & Co. KG, mit Sitz in Holzplatz 8, 06110 Halle (Saale), Deutschland, eingetragen im Handelsregister Stendal unter der Nummer HRA 31792 (im Folgenden “ASA AUTOHAUS”), verkauft gebrauchte Kraftfahrzeuge (im Folgenden “Fahrzeuge”). Zu diesem Zweck betreibt er die Website www.asa-autohaus.de (im Folgenden “Website”).
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten ausschließlich für Verbraucher und Nicht-Gewerbetreibende im Sinne des einleitenden Artikels des Verbrauchergesetzbuches (nachfolgend “Kunden” oder “Käufer”).
  3. Der Begriff Verbraucher bezeichnet gemäß den Bestimmungen des einleitenden Artikels des Verbrauchergesetzbuches jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen.
  4. Der Begriff Nicht-Profi bezeichnet gemäß den Bestimmungen des einleitenden Artikels des Verbrauchergesetzbuches jede juristische Person, die nicht zu beruflichen Zwecken handelt.
  5. Der Begriff Gewerbetreibender bezeichnet gemäß den Bestimmungen des einleitenden Artikels des Verbraucherschutzgesetzes jede natürliche oder juristische, öffentliche oder private Person, die zu Zwecken handelt, die in den Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen, auch wenn sie im Namen oder für Rechnung eines anderen Gewerbetreibenden handelt.
  6. Alle Preise verstehen sich brutto und in Euro. 
  1. Im Sinne dieser AGB sind Werktage die Wochentage von Montag bis Samstag, mit Ausnahme von Feiertagen, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Kalendertage sind die Kalendertage des Kalenderjahres, einschließlich der gesetzlichen Feiertage und arbeitsfreien Tage.

 

Abschnitt 2: Der Zugang zu den Angeboten, die Bestätigung der Bestellung und der Abschluss des Kaufvertrags

  1. Der Kunde hat von der Plattform aus Zugriff auf www.asa-autohaus.de, für alle zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge von ASA AUTOHAUS. Die Anzeigen sowie die Informationen und Fotos zur Präsentation der Fahrzeuge stellen in keinem Fall ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die mitgeteilten Informationen dienen lediglich dazu, dem Kunden die notwendigen Informationen zur Bestellung des Fahrzeugs seiner Wahl zu liefern. Der Kunde kann sich auch an den Kundenservice von ASA AUTOHAUS wenden, um weitere Informationen zu den Fahrzeugen oder zum Verkaufsprozess zu erhalten.
  2. Fahrzeuge aus dem Ausland können eine andere Bezeichnung haben. Der Kunde wird darauf hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden, dass er sein Fahrzeug nach der vom Hersteller im Herkunftsland festgelegten Bezeichnung in Besitz nimmt.
  1. Der Kunde wird darüber informiert, dass bei Fahrzeugen, die als auf Lager dargestellt werden, Preise und Lieferzeiten nur im Rahmen der verfügbaren Bestände garantiert werden.
  2. Der Kunde, der ein Fahrzeug erwerben möchte, wählt dann zusätzliche Produkte (Garantien, Lieferart...) und ob er ASA AUTOHAUS mit der Durchführung der Zulassungsformalitäten beauftragen möchte oder nicht. Anschließend kann er zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen: Barzahlung innerhalb von 3 Werktagen oder Zahlung per Bankscheck bei Bereitstellung des Fahrzeugs.
  3. Durch Klicken auf die Schaltfläche «Bestellen» bekundet der Kunde unzweifelhaft seinen Willen, als Käufer aufzutreten, und gibt ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kunde erkennt an, dass er vor Abschluss des Vertrags die vorliegenden AGB und alle Informationen und Auskünfte gemäß Artikel L. 111-1 bis L. 111-8 des Verbrauchergesetzbuchs, die aus Artikel 6 des Gesetzes vom 17. März 2014 hervorgegangen sind, in klarer und verständlicher Weise zur Kenntnis genommen hat, insbesondere :

-           Die Eigenschaften der von ASA AUTOHAUS angebotenen Fahrzeuge ;

-           Die vollständige Identität des Verkäufers (Firmenname, geografische Adresse von

der Einrichtung und Kontaktdaten) ;

-           Der Gesamtpreis einer Bestellung in Euro und inklusive aller Steuern oder, wenn der Preis aufgrund der Besonderheit der bestellten Leistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Kosten oder, wenn diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, der Hinweis, dass diese Kosten möglicherweise anfallen können; ;

-           Die Zahlungsmodalitäten für die Bestellung und die für die Bearbeitung von Beschwerden vorgesehenen Modalitäten.

  1. Der Antrag des Kunden auf Überprüfung seiner Bestellung stellt seine Zustimmung dar.

voll und ganz den vorliegenden AGB, unter Ausschluss aller anderen.

  1. Die Kundin/der Kunde muss dann per E-Mail an contact@asa-autohaus.de, Der Antragsteller muss die von ASA AUTOHAUS geforderten Dokumente vorlegen, insbesondere

aber nicht beschränkt auf :

-           eine Kopie eines gültigen Personalausweises,

-           einen Nachweis über den Wohnsitz, der nicht älter als sechs Monate ist,

-           einen endgültigen und gültigen Führerschein.

  1. Erst mit der Überprüfung der Bestellung wird der Kaufvertrag abgeschlossen und das Fahrzeug exklusiv für den Kunden reserviert und vorbereitet. Andererseits geht das Fahrzeug erst in das Eigentum des Kunden über.

des Kunden erst nach vollständiger Zahlung des Preises und des Zubehörs an ASA AUTOHAUS. Diese Eigentumsvorbehaltsklausel wurde dem Kunden während des Bestellvorgangs und folglich vor der Lieferung des Fahrzeugs zur Kenntnis gebracht.

  1. Die Zahlung des fälligen Kaufpreises kann nach Wahl des Kunden erfolgen:

-           Per Bankscheck, ausgestellt auf die Firma «ASA AUTOHAUS», zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Fahrzeugs oder,

-           Per Banküberweisung innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss des Vertrags.

  1. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen innerhalb der oben genannten Fristen, unabhängig von der Zahlungsmethode, behält sich ASA AUTOHAUS das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und folglich werden die Parteien von allen Verpflichtungen befreit. ASA AUTOHAUS wird dann das Fahrzeug wieder zum Verkauf anbieten und ggf. bereits erhaltene Beträge zurückerstatten.
  2. Nach Abschluss des Kaufs übergibt ASA AUTOHAUS dem Kunden das Protokoll der technischen Untersuchung, das vor weniger als 6 Monaten erstellt wurde, für jedes Fahrzeug, das der technischen Untersuchung gemäß den Bestimmungen der Artikel R. 323-22 und R. 323-26 der Straßenverkehrsordnung unterliegt.

 

Abschnitt 3: Die Zahlung des Kaufpreises und der zusätzlichen Kosten

  1. Der Preis des Fahrzeugs, wie er in dem dem Kunden zugesandten Vertrag von ASA AUTOHAUS aufgeführt ist.

versteht sich inklusive aller Steuern und beinhaltet im Einzelnen :

-           der Preis des beschriebenen Fahrzeugs mit seiner serienmäßigen Ausstattung,

-           zusätzliche Leistungen, die im Vertrag beschrieben sind,

-           Formalkosten, die insbesondere die Erledigung der Behördengänge, die Vorbereitung des Fahrzeugs, den vorläufigen Fahrzeugschein (falls zutreffend), die vorläufigen Kennzeichen und die Bereitstellung des Fahrzeugs umfassen,

-           etwaige Kosten für den Transfer zwischen den Filialen, wenn der Kunde einen anderen Lieferort wünscht als den Ort, an dem das Fahrzeug gelagert wird.

Die im Vertrag angegebenen möglichen Boni oder Maluszahlungen in Bezug auf die CO2-Emissionen des Fahrzeugs werden vorbehaltlich ihrer Anwendung durch die Behörden dargestellt. Gebrauchtfahrzeuge kommen nicht in den Genuss des Umweltbonus. Da diese staatlichen Maßnahmen nur für das laufende Jahr gelten, ist ASA AUTOHAUS nicht in der Lage, im Voraus zu wissen, ob diese Maßnahmen verlängert werden oder wie die genauen Modalitäten dieser Maßnahmen im Rahmen einer eventuellen Verlängerung aussehen. ASA AUTOHAUS kann nicht für die Abschaffung oder Änderung dieser Regelungen haftbar gemacht werden, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugen, die in einem Jahr bestellt und im folgenden Jahr geliefert werden.

  1. Die Kosten für den endgültigen Fahrzeugschein hängen von der Steuerleistung des Fahrzeugs, dem CO²-Ausstoß des Fahrzeugs und dem Wohnort des Kunden ab. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Preis zu entrichten. Wenn der Kunde ASA AUTOHAUS beauftragt, die Zulassungsformalitäten in seinem Namen zu erledigen, muss er ASA AUTOHAUS eine Gebühr zahlen, die den Kosten für den Fahrzeugschein gemäß der geltenden offiziellen Gebührenordnung entspricht. Im Falle einer Änderung dieser

gitter, kann der Betrag bei der Zulassung des Fahrzeugs oder nach der 14-tägigen Widerrufsfrist nach der Lieferung nach oben oder unten korrigiert werden.

  1. Zusätzlich zum Fahrzeugvertrag kann der Kunde eine Reihe von Zusatzleistungen auswählen, die von ASA AUTOHAUS angeboten werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind im Vertrag enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, werden für diese Zusatzleistungen zusätzliche Gebühren und andere Kosten in Rechnung gestellt.
  2. Gemäß den vorstehenden Absätzen verpflichtet sich der Kunde, die Anzahlung an ASA AUTOHAUS zu leisten und den Restbetrag innerhalb der festgelegten Fristen in bar zu begleichen. Die Zahlung per Banküberweisung muss von einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum vorgenommen werden.

 

Abschnitt 4: Die Lieferung oder Bereitstellung des Fahrzeugs

  1. Die Lieferung des Fahrzeugs erfolgt an eine ASA AUTOHAUS-Lieferstelle oder an den Wohnsitz des Kunden, je nachdem, welche Wahl der Kunde bei der Bestellung getroffen hat. Der Kunde wird darüber informiert, dass die Lieferung nur innerhalb Frankreichs an eine Adresse möglich ist, die per Straßentransport erreichbar ist, unter Ausschluss von See- oder Bahntransport. Die Frist für die Lieferung des Fahrzeugs wird im Vertrag angegeben, und diese Frist allein ist für ASA AUTOHAUS verbindlich. Diese Frist kann nur unter der Voraussetzung eingehalten werden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist.
  2. Entscheidet sich der Kunde gemäß Abschnitt 2, Punkt 9 dieser AGB für die Zahlung des fälligen Preises per Bankscheck, so wird ausdrücklich vereinbart, dass die Fahrzeugbereitstellung nur dann erfolgen kann, wenn der Kunde einen Bankscheck in Höhe des zu zahlenden Preises, der im Vertrag von ASA AUTOHAUS aufgeführt ist und an den in Abschnitt 3, Punkt 1 dieser AGB erinnert wird, vorlegt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug ab dem Tag der Lieferung bei seinem Versicherer zu versichern. ASA AUTOHAUS haftet nicht für Schäden, die nach der Lieferung eintreten.
  4. Der Kunde wird darüber informiert, dass das Fahrzeug möglicherweise nicht mit Winterreifen oder abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen ausgestattet ist. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die einfahren in den Anwendungsbereich des Dekret Nr. 2020-1264 vom 16. Oktober 2020 über die Ausrüstungspflicht für bestimmte Fahrzeuge in der Winterzeit.
  5. Gemäß den Bestimmungen des Artikels L.216-6 des Verbrauchergesetzbuches kann der Kunde, außer im Falle höherer Gewalt, bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Lieferung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein oder schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger auflösen, wenn ASA AUTOHAUS, nachdem sie ASA AUTOHAUS auf die gleiche Weise aufgefordert hat, die Lieferung innerhalb einer angemessenen zusätzlichen Frist durchzuführen, nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt hat. Der Vertrag gilt als aufgelöst, wenn ASA AUTOHAUS den Brief oder das Schriftstück erhält, in dem ASA AUTOHAUS über diese Auflösung informiert wird, es sei denn, ASA AUTOHAUS hat innerhalb dieser Frist erfüllt.

Der Verbraucher kann den Vertrag sofort auflösen, wenn ASA AUTOHAUS die Lieferung des Fahrzeugs verweigert oder seine Verpflichtung zur Lieferung des Fahrzeugs nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist nicht erfüllt und diese Frist für den Verbraucher eine wesentliche Bedingung des Vertrags darstellt. Diese wesentliche Bedingung ergibt sich aus einem ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Abschluss des Vertrages. Wird der Vertrag wie vorgesehen aufgelöst, erstattet ASA AUTOHAUS dem Kunden alle gezahlten Beträge spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum, an dem der Vertrag gekündigt wurde.

  1. Wenn das Fahrzeug bereit ist, dem Kunden zur Verfügung gestellt zu werden, informiert ASA AUTOHAUS den Kunden darüber, indem sie ihn direkt per Telefon kontaktiert und ihm eine E-Mail-Nachricht schickt.

Ohne Antwort des Kunden innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab dem oben genannten Anruf oder der E-Mail-Nachricht wird ASA AUTOHAUS den Kunden per Einschreiben mit Rückschein über die Bereitstellung des Fahrzeugs informieren.

Außer im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich der Kunde, die Lieferung innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab dem Datum des Erhalts des oben genannten Einschreibens anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist und kumulativ :

- wird die Bestellung aufgelöst und die an ASA AUTOHAUS gezahlte Anzahlung bleibt bestehen.

endgültig von ASA AUTOHAUS als Entschädigung erworben werden, zuzüglich der Zinsen

Die Zinsen werden mit dem gesetzlichen Zinssatz berechnet und beginnen nach Ablauf einer Frist von

drei Monate nach der Anzahlung ;

- Vorbehaltlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien kann ASA AUTOHAUS dem Kunden eine Verwahrungsgebühr in Höhe von 15 € (inkl. MwSt.) pro Tag in Rechnung stellen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den oben genannten RAR-Brief erhält, der ihn über die Bereitstellung des Fahrzeugs informiert, bis zur Auflösung des Vertrags.

Es steht der Kundin/dem Kunden frei, den Nachweis zu erbringen, dass geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.

die tatsächlich von ASA AUTOHAUS für die Kosten der Bewachung des Fahrzeugs aufgewendet wurden.

 

ASA AUTOHAUS behält sich das Recht vor, seine Rechte im Falle von zusätzlichen Verlusten oder Schäden geltend zu machen.

  1. Im Falle einer Stornierung auf einseitigen Wunsch des Kunden weniger als 48 Stunden vor einer geplanten Lieferung; oder für jede Lieferung, die durch die eigenen Handlungen des Kunden unmöglich gemacht wird, werden die bereits gezahlten Lieferkosten einbehalten und können von ASA AUTOHAUS nicht zurückerstattet werden.

 

Als Fälle, in denen die Lieferung aus eigenem Verschulden des Kunden unmöglich ist, gelten die folgenden Fälle:

-   das Nichtvorlegen einer Versicherung ;

-   das Fehlen eines Zahlungsmittels ;

-   die Tatsache, dass das übernommene Fahrzeug verunfallt oder nicht fahrbereit ist und nicht als solches deklariert wurde ;

-   jede Nichtverfügbarkeit, außer in Fällen höherer Gewalt.

 

Wenn der Kunde jedoch zu diesem Zeitpunkt eine neue Lieferung planen möchte, wird ihm diese unbeschadet des Vorstehenden zum gleichen Preis in Rechnung gestellt.

  1. Für jedes Fahrzeug, das für eine Befreiung oder Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) in Frage kommt, insbesondere aufgrund eines Exportgeschäfts gemäß Artikel 262 und Artikel 74 des Anhangs III der Allgemeinen Steuerordnung, wird der Kunde darüber informiert, dass ASA AUTOHAUS weder eine Erstattung noch irgendwelche Formalitäten bei den zuständigen Behörden oder Verwaltungen vornimmt. Alle diesbezüglichen Schritte obliegen ausschließlich dem Kunden.

 

Abschnitt 5: Widerrufsrecht

  1. Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder nach einem Telefonanruf geschlossen werden, hat der Kunde ein Widerrufsrecht von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs.
  2. Der Kunde kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er ASA AUTOHAUS ein Schreiben zukommen lässt, in dem er seinen Willen zum Widerruf unmissverständlich zum Ausdruck bringt und das folgende Elemente enthält

die es ermöglichen, ihn zu identifizieren (Name, Vorname, Adresse, Vertragsnummer). Zu diesem Zweck kann er das diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Widerrufsformular verwenden, das er per E-Mail an die Adresse contact@asa-autohaus.de oder per Post an die folgende Adresse sendet: «ASA AUTOHAUS, Holzplatz 8, 06110 Halle (Saale), Deutschland». Der Kunde muss in der Lage sein, nachzuweisen, dass er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Der Kunde kann sein Widerrufsrecht nur unter folgenden Voraussetzungen ausüben

alle das Fahrzeug begleitenden Dokumente, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen, spätestens gleichzeitig mit der Übergabe des Fahrzeugs zurückgegeben werden.

  1. Der Kunde muss das Fahrzeug unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach der Mitteilung an ASA AUTOHAUS zurückgeben. de seine Entscheidung zu widerrufen. 
  1. Sobald der Kunde sein Widerrufsrecht innerhalb der vorgegebenen Frist und gemäß den oben beschriebenen Bedingungen ausgeübt hat, verpflichtet sich ASA AUTOHAUS, dem Kunden die gezahlten Beträge einschließlich der Lieferkosten innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu erstatten, sobald das Fahrzeug zurückgegeben wurde oder der Kunde einen Nachweis über den Versand des Fahrzeugs erbracht hat.
  2. In jedem Fall hat der Kunde die Kosten für die Instandsetzung des zurückgegebenen Fahrzeugs - sofern dieses beschädigt und/oder verunfallt ist - zu tragen.
  3. Wenn die Anzahl der seit der Lieferung zurückgelegten Kilometer 500 km übersteigt, muss der Kunde ASA AUTOHAUS für jeden Kilometer, der über den genannten Schwellenwert von 500 km hinausgeht, mit 0,50 Cent (inkl. MwSt.) pro Kilometer entschädigen.

  

Abschnitt 6: Garantien

  1. Die gesetzliche Konformitätsgarantie

Der Verbraucher profitiert von der gesetzlichen Konformitätsgarantie, wie sie in den Artikeln L217-3, L217-4, L217-7 und L217-28 des Verbrauchergesetzbuches definiert ist, die im Folgenden wiedergegeben werden.

Art. L217-3 des Verbrauchergesetzbuches : Der Verkäufer übergibt eine Ware, die dem Vertrag sowie den in Artikel L. 217-5 genannten Kriterien entspricht.

Er haftet für Konformitätsmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes im Sinne von Artikel L. 216-1 bestanden und innerhalb von zwei Jahren nach dieser Lieferung auftreten [...].

Der Verkäufer haftet innerhalb derselben Fristen auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese vertraglich zu seinen Lasten ging oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde, oder wenn die unsachgemäße Installation, die der Verbraucher vertragsgemäß vorgenommen hat, auf Lücken oder Fehler in der vom Verkäufer gelieferten Installationsanleitung zurückzuführen ist.

Diese Gewährleistungsfrist gilt unbeschadet der Artikel 2224 ff. des Zivilgesetzbuches. Der Beginn der Verjährung der Klage des Verbrauchers ist der Tag, an dem er von der Vertragswidrigkeit Kenntnis erlangt hat.

 

Art. L217-4 des Verbrauchergesetzbuchs : Das Gut ist vertragsgemäß, wenn es insbesondere, soweit zutreffend, die folgenden Kriterien erfüllt:

1° Er entspricht der Beschreibung, dem Typ, der Menge und der Qualität, insbesondere in Bezug auf Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität oder andere Merkmale, die im Vertrag vorgesehen sind ;

2° Er ist für jeden vom Verbraucher gewünschten besonderen Zweck geeignet, der dem Verkäufer spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilt wurde und dem der Verbraucher zugestimmt hat; ;

3° Es wird mit allen Zubehörteilen und Installationsanweisungen geliefert, die gemäß dem Vertrag geliefert werden müssen; ;

4° Es wird gemäß dem Vertrag aktualisiert.

 

Art. L217-7 des Verbrauchergesetzbuchs : Bei Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Lieferung des Gutes, einschließlich des Gutes mit digitalen Elementen, auftreten, wird vorbehaltlich des Gegenbeweises vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Gutes oder des geltend gemachten Mangels unvereinbar.

Bei gebrauchten Gütern beträgt diese Frist zwölf Monate.

Art. L217-28 des Verbrauchergesetzbuchs : Verlangt der Verbraucher während der Laufzeit der gesetzlichen Garantie oder der kommerziellen Garantie, die ihm beim Erwerb oder der Reparatur eines Gutes gewährt wurde, vom Garantiegeber eine Instandsetzung, die von dieser Garantie gedeckt ist, so setzt jede Stillstandszeit die Garantie aus, die bis zur Lieferung des instandgesetzten Gutes noch lief.

Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Eingriff verlangt oder das betreffende Gut zur Reparatur oder zum Austausch bereitgestellt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt für den Verbraucher günstiger ist.

Die Gewährleistungsfrist wird auch ausgesetzt, wenn der Verbraucher und der Garantiegeber in Verhandlungen über eine gütliche Einigung eintreten.

 

Art. 1641 des Zivilgesetzbuches Der Verkäufer ist verpflichtet, die Garantie für verborgene Mängel der verkauften Sache zu übernehmen, die sie für die beabsichtigte Verwendung ungeeignet machen oder diese Verwendung so sehr beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht erworben oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er sie gekannt hätte.

Art. 1648 Zivilgesetzbuch, Absatz 1 : Die Klage aufgrund von Sachmängeln muss vom Erwerber innerhalb von zwei Jahren nach der Entdeckung des Mangels erhoben werden.

 Die Garantie für Mängel an der verkauften Sache

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ASA AUTOHAUS verpflichtet, die Garantie für verborgene Mängel der verkauften Sache zu übernehmen, die sie für den Verwendungszweck ungeeignet machen oder diesen Verwendungszweck so stark beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht erworben oder einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er sie gekannt hätte.

Die Klage aufgrund redundanter Mängel muss von der Kundin oder dem Kunden innerhalb einer Frist von drei Monaten erhoben werden.

von zwei Jahren ab der Entdeckung des Mangels.

 

  1. Die kommerzielle Garantie
    Alle Fahrzeuge sind garantiert :

(a)  oder durch die Herstellergarantie, wenn diese noch gültig ist, d.h. innerhalb einer Frist von zwei Jahren oder mehr, die ab der Erstzulassung des Fahrzeugs läuft (die genaue Dauer der Herstellergarantie ist im Vertrag angegeben. Der Inhalt, der Umfang und die Modalitäten der Inanspruchnahme der Garantie sind entweder im Garantieheft des Herstellers, das mit den von ASA AUTOHAUS gelieferten Fahrzeugen geliefert wird, oder auf der Internetseite des Herstellers oder in seinem Netz angegeben.

Der Kunde wird darüber informiert, dass er außerdem von den Rückrufaktionen während der Sicherheitsmaßnahmen bei dem ihm am nächsten gelegenen Markenhändler profitiert. In keinem Fall kann der Kunde einen Regressanspruch gegen die Firma ASA AUTOHAUS geltend machen, wenn der Kunde bei der Anwendung der Garantie die Anweisungen des Herstellers missbraucht oder nicht befolgt.

Gemäß dem Erlass vom 26. Mai 2014 ist die Anwendung der Herstellergarantie nicht davon abhängig, dass die Reparatur- und Wartungsleistungen, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind, von einer Werkstatt des vom Hersteller zugelassenen Netzes durchgeführt werden.

 

(b)   oder durch die von ASA AUTOHAUS angebotene («erweiterte») Garantie, wenn die Herstellergarantie nicht mehr gültig ist, wie im Vertrag angegeben (die angebotene Garantie hängt insbesondere von der Kategorie des gekauften Fahrzeugs und von seinem Kilometerstand ab). Der Inhalt, der Umfang und die Modalitäten der Anwendung der angebotenen ASA AUTOHAUS-Garantie sind in den dem Vertrag beigefügten Garantiebedingungen festgelegt.

 

Wenn der Kunde während der Laufzeit der Herstellergarantie oder der von ASA AUTOHAUS angebotenen Garantie eine Instandsetzung beantragt, die durch eine dieser Garantien gedeckt ist, wird jede Ausfallzeit von mindestens sieben (7) Tagen zur verbleibenden Garantiezeit hinzugerechnet. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Reparatur beantragt oder das betreffende Fahrzeug zur Reparatur bereitstellt, wenn diese Bereitstellung nach dem Antrag auf Reparatur erfolgt.

  

Abschnitt 7: Rückkehrrecht

 

  1. Der Kunde, der mit dem gelieferten Produkt nicht zufrieden ist, kann beschließen, anstatt von seinem Widerrufsrecht gemäß Artikel L221-18 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und gemäß Abschnitt 6 dieser AGB Gebrauch zu machen, das in diesem Abschnitt vorgesehene Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen.
  2. Um sein Rückgaberecht auszuüben, verfügt der Kunde über eine Frist von einundzwanzig (21) Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung des Fahrzeugs, um ASA AUTOHAUS den Rückgaberechtsschein zusammen mit einer ausgefüllten Abtretungserklärung an die Kundenseite zu senden.
  3. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Rechnung muss das Fahrzeug in die

ASA AUTOHAUS zur Verfügung steht und nicht mehr vom Kunden genutzt werden kann.

ASA AUTOHAUS wird dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zwei Termine für die Abholung zu Hause mitteilen, und nach dem späteren der beiden Termine kann der Kunde der Übergabe des Fahrzeugs nicht mehr widersprechen.

  1. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, das Fahrzeug an einem der beiden vorgeschlagenen Termine abzugeben, muss das Fahrzeug zwingend an dem von ASA AUTOHAUS angegebenen Ort und Datum abgegeben werden.
  2. Wenn die Lieferung des Fahrzeugs nicht am Wohnsitz des Kunden erfolgt ist, muss der Kunde das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Stichtag an dem Ort, an dem er es übernommen hat, oder an einem anderen gemeinsam vereinbarten Ort abgeben.
  3. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben, behält sich ASA AUTOHAUS das Recht vor, entweder die Ausübung des Rückgaberechts durch den Kunden zu annullieren oder Strafzahlungen für jeden Tag der Verspätung zu verlangen.
  4. Das Rückgaberecht kann vom Kunden nur unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass das Fahrzeug nicht beschädigt und/oder verunfallt ist und die Kilometervorgaben der nachfolgenden Absätze 9 und 10 erfüllt. Es muss ASA AUTOHAUS in dem Zustand zur Verfügung gestellt werden, in dem es sich zum Zeitpunkt der Lieferung befand.
  5. Sollte das Fahrzeug in einen Zustand versetzt werden, der nicht dem Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht, behält sich ASA AUTOHAUS das Recht vor, entweder dem Kunden eventuelle Reparaturen in Rechnung zu stellen, die die Wiederherstellung des Zustands ermöglichen, oder die Ausübung des Rückgaberechts durch den Kunden zu annullieren.
  6. Wenn die Anzahl der zwischen der Lieferung des Fahrzeugs und der Ausübung des Rückgaberechts zurückgelegten Kilometer 500 km übersteigt, muss der Kunde ASA AUTOHAUS außerdem für jeden Kilometer, der über den genannten Schwellenwert von 500 km hinausgeht, mit 0,50 Cent (inkl. MwSt.) pro Kilometer entschädigen.
  7. In jedem Fall ist jedes Fahrzeug, das zwischen seiner Lieferung an den Kunden und der Erklärung des Kunden, sein Rückgaberecht auszuüben, mehr als 1.000 km zurückgelegt hat, nicht für das Rückgaberecht dieses Abschnitts berechtigt.
  8. Der vom Kunden bei der Ausübung des Rückgaberechts angegebene Kilometerstand muss dem Kilometerstand zum Zeitpunkt der Rücknahme durch ASA AUTOHAUS entsprechen (+/- 3 km), mit Ausnahme der zusätzlichen Kilometer, die der Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Kunden und dem Ort der Übergabe des Fahrzeugs entsprechen, wenn die Übergabe nicht am Wohnsitz stattfindet.
  9. Zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs oder der Abgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort,

ASA AUTOHAUS wird dem Kunden einen Rücksendeschein aushändigen.

 

  1. Die Erstattung des Fahrzeugs erfolgt innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Ausstellung des Rücksendescheins, vorausgesetzt, dass alle Fahrzeugdokumente und Zubehörteile, die dem Kunden mit dem Fahrzeug übergeben wurden, vollständig vorhanden sind.

 

Abschnitt 8: Fahrzeugregistrierung

  1. ASA AUTOHAUS kann den Kunden bei der Erlangung seiner endgültigen Zulassung unterstützen, wenn der Kunde ASA AUTOHAUS im Rahmen seiner Bestellung eine Vollmacht gemäß Abschnitt 3 Absatz 2 erteilt. In diesem Fall muss der Kunde ASA AUTOHAUS die von den Verwaltungsbehörden geforderten Nachweise übermitteln.
  1. Der Kunde wird darüber informiert, dass er gegebenenfalls mit einer vorläufigen Zulassung fahren kann vergeben von ASA AUTOHAUS bis die Beschaffung von die endgültige Zulassung. Der Kunde wird darüber informiert, dass er während der Dauer der vorläufigen Zulassung nicht ins Ausland reisen darf.
  1. Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3 Absatz 2 dieser AGB werden die

Die Kosten für die Zulassung des Fahrzeugs trägt der Kunde.

 

Abschnitt 9: Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Im Falle einer Rückgabe des vorherigen Fahrzeugs des Kunden an ASA AUTOHAUS werden die eventuellen Reparaturkosten des Fahrzeugs, die nach der Begutachtung durch ASA AUTOHAUS entstanden sind, vom Preis der Rückgabe abgezogen.
  2. Der Fahrzeugschein des zurückgenommenen Fahrzeugs muss auf den Namen des Kunden lauten.
  1. Um die Transaktion zu validieren, muss der Kunde ASA AUTOHAUS die folgenden Elemente übermitteln:

-           Wartungsheft des Fahrzeugs ;

-           Fahrzeugschein ;

-           Personalausweis des Besitzers ;

-           Wohnsitznachweis des Fahrzeugbesitzers, der nicht älter als ein Monat ist ;

-           Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  1. Der Kunde muss die Abtretungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen unterschreiben, um die Transaktion zu bestätigen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, ASA AUTOHAUS die Möglichkeit zu geben, alle zweckdienlichen Prüfungen am Fahrzeug, eine vollständige Inspektion und eine eventuelle Probefahrt durchzuführen. 

 

 Abschnitt 10: Höhere Gewalt

  1. Keine der Parteien ist der anderen gegenüber haftbar oder kann als vertragsverletzend angesehen werden, wenn sie durch höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Überschwemmung oder andere Unfälle, die zur teilweisen oder vollständigen Zerstörung des Unternehmens geführt haben, Mangel an Antriebskraft oder Rohstoffen aufgrund allgemeiner Ursachen, Naturkatastrophen, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird oder diese verzögert.
  2. Im Falle höherer Gewalt wird die Lieferung durch ASA AUTOHAUS oder die Abnahme durch den Kunden auf ein Datum verschoben, an dem das Ereignis höherer Gewalt aufgehört hat, ohne dass der Kunde oder ASA AUTOHAUS von der anderen Partei irgendeine Entschädigung verlangen kann.
  1. Wenn das Ereignis höherer Gewalt eine Dauer von vier (4) Wochen überschreitet, hat jede Partei das Recht, den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. ASA AUTOHAUS wird dann dem Kunden den Betrag der von ihm geleisteten Anzahlung zurückerstatten.

 

Abschnitt 11: Mediation

  1. Im Falle eines Streits zwischen den Parteien werden diese versuchen, diesen gütlich beizulegen. A

Wird keine gütliche Einigung erzielt, wird der Verbraucher gemäß Artikel L.612-

1 des Verbrauchergesetzbuches, dass er vor einer eventuellen Klage vor den zuständigen Gerichten und nach einer schriftlichen Beschwerde bei unseren Diensten die Möglichkeit hat, innerhalb einer Frist von weniger als einem Jahr ab seiner schriftlichen Beschwerde bei dem Gewerbetreibenden einen Antrag auf gütliche Einigung durch Vermittlung zu stellen. Um den Mediator anzurufen, muss der Verbraucher seinen Antrag formulieren:

-           Schriftlich an: SAS Médiation Solution, 222 chemin de la bergerie, in Saint Jean de Niost (01800), tel: 04 82 53 93 06

-           Per E-Mail an: contact@sasmediationsolution-conso.fr

-           Durch Ausfüllen des Online-Formulars mit dem Titel «Den Ombudsmann anrufen» auf der Website https://www.sasmediationsolution-conso.fr

  1. Unabhängig von der Art der Eingabe muss der Antrag unbedingt enthalten :

-           Die postalischen, telefonischen und elektronischen Kontaktdaten des Antragstellers,

-           Name und Adresse sowie die Registrierungsnummer bei Sas Médiation Solution, des betreffenden Gewerbetreibenden,

-           Eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Der Verbraucher wird dem Mediator genau mitteilen, was er

erwartet von dieser Mediation und warum,

-           Kopie der Vorbeschwerde,

-           Alle Dokumente, die die Prüfung des Antrags ermöglichen (Bestellschein, Rechnung, Zahlungsbeleg usw.).

  1. Der Verbraucher bleibt frei, die Inanspruchnahme der Mediation zu akzeptieren oder abzulehnen, und im Falle der Inanspruchnahme der Mediation steht es jeder Partei frei, die vom Mediator vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren oder abzulehnen. Kommt keine gütliche Einigung zustande, wird keine Mediation durchgeführt oder akzeptieren die Parteien die vom Mediator vorgeschlagene Lösung nicht, wird der Streitfall ausdrücklich dem Handelsgericht Bastia B unterbreitet, dem ASA AUTOHAUS und der Kunde die ausschließliche und territoriale Zuständigkeit zuweisen.

 

Abschnitt 12: Datenschutz und Telefonwerbung

  1. Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO und anderer anwendbarer Datenschutzbestimmungen ist: ASA AUTOHAUS, mit Sitz in Holzplatz 8, 06110 Halle (Saale), Deutschland, erreichbar per E-Mail: contact@asa-autohaus.de.

Bei Fragen und/oder Anregungen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an

  1. können Sie sich jederzeit direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
  1. Unser Datenschutzbeauftragter kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:

ASA AUTOHAUS, mit Sitz in Holzplatz 8, 06110 Halle (Saale), Deutschland, erreichbar per E-Mail: dpo@asa-autohaus.de

  

  1. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6(1)(a) DSGVO. Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzerklärung der Versicherung gilt. Für weitere Informationen können Sie sich auf diese unter dem unten zugänglichen Link beziehen.
  1. Weitere Informationen über die Verwendung personenbezogener Daten und die daraus resultierenden Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung, die Sie unter folgender Adresse einsehen können www.asa-autohaus.de/policies/privacy/
  1. Gemäß Artikel L. 223-2 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Kunde darüber informiert, dass er sich weigern kann, telefonisch kontaktiert zu werden, indem er sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einträgt unter https://conso.bloctel.fr/.

 

Abschnitt 13: Verschiedenes

  1. Anwendbares Recht und Beilegung von Streitigkeiten

Die vorliegenden AGB unterliegen dem französischen Recht. 

Der Kundenservice steht dem Kunden für alle Beschwerden zur Verfügung und wird alles tun, um diese zu beantworten. ASA AUTOHAUS kann per E-Mail kontaktiert werden: kontakt@ asa-autohaus.de oder per Post: Holzplatz 8, 06110 Halle (Saale), Deutschland.

Der Kunde und ASA AUTOHAUS verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus der Bildung, Auslegung und Erfüllung des Vertrags ergeben, gütlich beizulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rückgriff auf ein gütliches Verfahren fakultativ ist, wobei der Kunde und ASA AUTOHAUS ihre Streitigkeiten in jedem Fall den zuständigen nationalen Gerichten vorlegen können.

Soweit es das anwendbare Recht zulässt, ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CIVB) nicht anwendbar.

  1. Teilweise Nichtigkeit

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig gehalten oder aufgrund eines Gesetzes, eines Erlasses, einer Verordnung oder infolge einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Kraft und Tragweite. 

Die Tatsache, dass ASA AUTOHAUS sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln der AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung derselben Klauseln gewertet werden.